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Nutzungsbedingungen von Studiblogs.com

Das Blogportal für Studierende Studiblogs.com  ist für die Benutzer eine einfache und unkomplizierte Online-Applikation mit Mehrwert. Sie richtet sich an offene, aktive und nicht zuletzt aufrichtige und ehrliche Nutzer.

Die Nutzungsbedingungen bilden die Grundlage dieser Online-Applikation und sind für alle Benutzer verbindlich!

1. Studiblogs.com behält sich das Recht vor, einzelne Blogs zu sperren, wenn diese
* gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen,
* gegen geltendes Recht verstoßen,
* die Rechte Dritter verletzen,
* vom Betreiber als störend empfunden werden,
* dauerhaft inaktiv sind,
* nur als Linkfarm benutzt werden.

Es dürfen keine Nachrichten geschrieben bzw. Dateien zum Download angeboten werden, die obszön, vulgär, sexuell orientiert, abscheulich oder bedrohlich sind oder sonst gegen ein Gesetz verstoßen. Studiblogs.com haftet nicht für die Inhalte der gehosteten Blogs! Jeder User ist für die Inhalte seines Blog (Texte, Verlinkungen, Downloads) selbst verantwortlich.

2. Studiblogs.com garantiert keine 100%ige Verfügbarkeit der gehosteten Blogs und haftet nicht für Schäden, die durch eine eventuelle Nichterreichbarkeit der gehosteten Blogs entstehen.

3. Studiblogs.com verpflichtet sich, im Bezug auf die übermittelten persönlichen Daten der Mitglieder, die datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzgebers einzuhalten.

4. Die bei Studiblogs.com gehosteten Blogs dürfen von Seiten der Nutzer nicht kommerziell genutzt werden. Werbebanner oder Partnerprogramme sind unerwünscht.

5. Studiblogs.com behält sich das Recht vor, Banner-Werbung zur Finanzierung des Dienstes auf den einzelnen Blogs zu schalten.

6. Studiblogs.com behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

7. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Nutzungsbedingungen unvollständig sein, so werden die Nutzungsbedingungen in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen Bedingungen.


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